Es geht um 1,8 Millionen Euro: Die ehemalige RBB-Direktorin Susann Lange bekommt kein Ruhegeld. Das Arbeitsgericht erklärte ihren Vertrag für „sittenwidrig“.
Berlin – Sie wurde fristlos entlassen und sollte trotzdem weiter fürstlich verdienen. Aber jetzt musste Susann Lange vor dem Berliner Arbeitsgericht einen derben Rückschlag einstecken: Das Gericht erklärte ihren Dienstvertrag mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) für sittenwidrig und damit ungültig.
Susann Lange verliert vor Gericht: 1,8 Millionen Euro Ruhegeld gestrichen
Lange battle juristische Direktorin beim RBB und hatte ihren Job im Zuge der Schlesinger-Affäre verloren. Bis zur Rente hätte sie trotz Kündigung 1,8 Millionen Euro an Ruhegeld bekommen. Vor Gericht erschien sie selbst nicht.
Das Gericht sah ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“, berichtet der RBB. Außerdem sei es nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Senders, hohe Gehälter zu zahlen. Vielmehr habe er sich Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verpflichten. Vor der Kündigung hatte Lange 198.900 Euro Gehalt und 39.195 Euro Bonus kassiert.
Richter Simon Coenen nannte den Lange-Vertrag ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. Lange hätte bis zur Rente nicht nur insgesamt 1,8 Millionen Euro eingestrichen, sondern auch noch bis zu 100.000 Euro dazuverdienen können, ohne dass der Betrag angerechnet worden wäre.
Gefeuerte RBB-Direktorin muss ARD-Zulage zurückzahlen – Richter kritisiert Sender für Monster-Verträge
Das Geld ist futsch, für Lange kommt es aber noch schlimmer: Die 8500 Euro, die sie als ARD-Zulage bekommen hatte, muss sie zurückzahlen – plus Zinsen.
„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst. Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn“, ordnet Arbeitsrechtler Pascal Croset das Urteil für Business Insider ein. Die Entscheidung darf auch als Kritik am RBB gesehen werden. Richter Coenen hatte den Sender bei der Verlesung gerügt, Grundsätze nicht eingehalten zu haben. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, beide Seiten können Berufung einlegen. Merkur-Chefredakteur Georg Anastasiadis bezeichnete den Skandal beim RBB als systemisch. (moe)