Obwohl der Umweltbonus für Elektroautos im Dezember 2023 überraschend gestrichen wurde, bleiben einige finanzielle Anreize bestehen. Dazu gehören die mehrjährige Befreiung von der Kfz-Steuer sowie Steuervorteile für batterieelektrische Dienstfahrzeuge. Der zu besteuernde Bruttolistenpreis für Elektroautos als Dienstwagen wird von 1,0 auf 0,25 Prozent gesenkt. Es gibt jedoch eine Obergrenze von 70.000 Euro für den Fahrzeuglistenpreis.
Ein Eckpunkteprogramm der Bundesregierung sieht vor, diesen Listenpreis künftig auf 95.000 Euro anzuheben. Es wäre bereits der zweite Anstieg in diesem Jahr, nachdem es bereits eine Erhöhung von 60.000 auf 70.000 Euro gegeben hatte.
Neu ist auch die Gleichstellung von mit E-Fuels betriebenen Verbrennungsmotoren mit Elektroautos. In dem Regierungsdokument heißt es unter Punkt 5, dass auf Technologieoffenheit gesetzt wird. Das bedeutet, dass “ausschließlich mit E-Fuels betriebene Kraftfahrzeuge steuerlich gleichgestellt werden mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere in Bezug auf die Kfz-Steuer und die Dienstwagenbesteuerung”.