Um Altersarmut von Frauen vorzubeugen, will die Familienministerin das Steuersystem reformieren. t-online hat beim zuständigen Ministerium nachgefragt.
Pünktlich zum Equal Pay Day, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, hatte die grüne Familienministerin Lisa Paus einen Fünf-Punkte-Plan gegen Altersarmut bei Frauen vorgelegt. Einer der Punkte: die Reform der Steuerklassen 3 und 5.
Ein geschlechtergerechtes Steuersystem brauche eine Neugestaltung dieser Steuerklassen, sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Denn dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt.” Das stärke die ökonomische Gleichstellung und soziale Sicherung von Frauen.
Tatsächlich ist die Idee, die Steuerklassen 3 und 5 auf diese Weise abzuschaffen, weder neu noch innerhalb der Ampel umstritten. Das Vorhaben ist vielmehr bereits gemeinsames Ziel, verankert im Koalitionsvertrag.
Durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde jeder Companion nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden – meist den Mann – würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. Doch wann ist es so weit? t-online hat beim federführenden Ministerium nachgefragt.
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Steuerklassen 3 und 5 abschaffen: Gesetzesänderung in Arbeit
“Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit das dazu erforderliche Gesetzesänderungspaket”, sagte eine Sprecherin t-online. “Die Particulars der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung werden aktuell mit den verschiedenen fachlich betroffenen Gremien von Bund und Ländern abgestimmt.” Ein genauer Zeitplan könne noch nicht mitgeteilt werden.
Sicher sei jedoch, dass zunächst verschiedene IT-Verfahren von Bund und Ländern geändert werden müssten, bevor die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 wegfallen kann. “So müssen zum Beispiel neue Datenbanken und Schnittstellen geschaffen und bestehende Daten, die bereits elektronisch an die Finanzverwaltung vom Arbeitgeber übermittelt werden, in das Verfahren mit einbezogen werden”, so die Sprecherin weiter. Zudem sei ausreichend Zeit nötig, um auch die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorab über die Änderungen zu informieren.
Was bringt die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?
Die Reform soll dazu führen, dass die Steuerlast von Paaren fairer verteilt wird. Sie hätte zudem noch einen Vorteil: Weil einem der Ehepartner – in der Praxis meist der Frau – Monat für Monat mehr Netto vom Brutto bliebe, würden davon abhängige Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld steigen. Das soll auch den Anreiz für Frauen erhöhen, überhaupt oder mehr im Beruf zu arbeiten.
Um das zu erreichen, müsste es ihnen allerdings wichtig sein, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen. Unterm Strich bleibt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Gesamtsteuerlast nämlich gleich – nur die Aufteilung zwischen den Partnern würde sich verschieben.
Wird auch das Ehegattensplitting abgeschafft?
Ökonomen fordern daher zusätzlich eine Reform des Ehegattensplittings, additionally die Möglichkeit, sich als Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Einkommen einen Steuervorteil zu sichern. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher der Einkommensunterschied ist. “Das Ehegattensplitting steht der Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienern entgegen”, sagt die Makroökonomin Nicola Fuchs-Schündeln von der Goethe-Universität Frankfurt.
Ähnlich sieht es auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). In einer aktuellen Studie hat sie gezeigt, dass eine durchschnittliche 35-jährige Frau bis zu neun Stunden Sorgearbeit professional Tag leistet, während Männer dieser Altersklasse nur auf ein Drittel davon kommen. Die ungleiche Aufteilung der Arbeit zu Hause gehe einher mit der höheren Teilzeitquote bei Frauen, so Wrohlich. Subventionierte Minijobs und das Ehegattensplitting förderten sie zusätzlich.
Für eine Reform des Ehegattensplittings stehen die Zeichen allerdings schlecht. So heißt es aus dem Finanzministerium: “Nach dem Koalitionsvertrag sind in dieser Legislaturperiode keine Änderungen beim sogenannten Ehegattensplitting vorgesehen.” Die Sprecherin verweist zudem auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, nach denen diese Artwork der Steuervergünstigung für Ehegatten nicht beliebig verändert werden könne.