Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2021 soll bald ein neues Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung verabschiedet werden. Konkret geht es um Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometer professional Stunde übersteigen und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometer professional Stunde erreichen können, so steht es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. August 2023. Das könnte für viele Versicherte bedeuten, dass sie ab dem 23. Dezember 2023 mehr zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz im Überblick:
Um was geht es bei dem neuen Gesetz?
Es geht um die Kfz-Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen wie Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeschiebern und landwirtschaftlichen Maschinen, die zwischen sechs und 20 Kilometer professional Stunde fahren können, erklärt Melanie Berggold, Pressesprecherin der Allianz Versicherung. Auch Fahrzeuge mit Elektromotor werden dabei berücksichtigt.
Diese Fahrzeige sollen, wenn das neue Gesetz kommt, zu einer Kfz-Versicherung verpflichtet werden, die in der Höhe der Versicherungssumme eines Autos oder Lastwagens entspricht, heißt es von Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allerdings gilt die Versicherungspflicht erst, sobald die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr genutzt werden.
Was ändert sich genau?
Für einige Fahrzeuge musste man schon bisher eine Kfz-Versicherung abschließen, auch wenn sie nicht schneller als 20 Kilometer professional Stunde fahren können. Zu den betroffenen Fahrzeugen kommen durch das geplante Gesetz aber noch mehr hinzu. Das könnte dazu führen, dass die Versicherungskosten stark ansteigen, erklärt Katrin Jarosch, Pressesprecherin des GDV.
Welche Fahrzeuge sind durch das geplante Gesetz betroffen?
Aufsitzrasenmäher: Nach dem neuen Gesetzesentwurf, muss auch ein Aufsitzrasenmäher Kfz-haftpflichtversichert werden, wenn er auf offenere Straße fährt, erklärt Melanie Berggold, Pressesprecherin der Allianz Versicherung. Das könnte für Besitzerinnen und Besitzer, die den Rasenmäher auch mal bei der nächsten Tankstelle tanken möchten, related sein.
Gabelstapler: Sie müssen ebenfalls Kfz-haftpflichtversichert sein, wenn sie schneller als sechs Kilometer professional Stunde fahren können und im Verkehr eingesetzt werden, sagt Berggold. Bisher sei auch der Gabelstapler gewerblich oder privat haftpflichtversichert gewesen.
Schneeschieber: Auch die Schneeräumung durch einen fahrenden Schneeschieber sei laut der Pressesprecherin der Allianz Versicherung durch das neue Gesetz betroffen, wenn sich der Schneeschieber im öffentlichen Verkehr bewege. Ansonsten gilt: Eine personal oder gewerbliche Versicherung reicht aus.
Landwirtschaftliche Maschinen: Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilometer professional Stunde werden und auch mal auf offener Straße fahren, müssen bald Kfz-haftpflichtversichert sein, sagt Johann Meierhöfer vom Deutschen Bauernverband. Bisher habe hier eine betriebliche Haftpflichtversicherung gereicht, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Welche Fahrzeuge müssen schon jetzt Kfz-versichert sein?
E-Tretroller: Wer einen elektrischen Tretroller besitzt und diesen auch auf der Straße fährt, braucht eine Versicherung für den Curler. Diese Regelung für E-Scooter, die eine Geschwindigkeit von 20 Kilometer professional Stunde erreichen können, gelte schon jetzt, sagt Melanie Berggold von der Allianz.
Außerdem braucht man für einen elektrischen Curler die Allgemeine Betriebserlaubnis, denn ohne die darf der Curler im Straßenverkehr gar nicht erst zum Einsatz kommen.
E-Bikes und Pedelecs: Bei Fahrrädern mit elektrischem Antrieb gibt es verschiedene Abstufungen. Ein E-Bike ist nicht dasselbe wie ein Pedelec. Ein E-Bike ist ein Fahrzeug, das auch ohne Tretunterstützung fährt. Ein Pedelec ist ein Fahrrad, bei dem der Motor nur unterstützt, wenn auch in die Pedale getreten wird.
E-Bikes, die bis zu 25 Kilometer die Stunde fahren, werden rechtlich als Mofa angesehen, erklärt Alexander Schnaars, Unternehmenssprecher des ADAC. Das bedeutet, dass es ein Versicherungskennzeichen benötigt und somit auch eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss.
E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis 45 Kilometer professional Stunde entsprechen rechtlich einem Kleinkraftrad, sagt Schnaars. Für diese Gefährte sei ein AM-Führerschein nötig und eine Kfz-Versicherung.
Ein Pedelec mit einer Tretunterstützung bis 25 Kilometer die Stunde zählt zu der Kategorie “unterstützendes Elektrofahrrad” und braucht keine Kfz-Versicherung. Hier werden Unfallschäden mit der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, sagt der Unternehmenssprecher des ADAC.
Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer die Stunde erreichen können, zählen zur Kategorie der Kraftfahrzeuge und sind damit versicherungspflichtig, sagt Schnaars.
Elektrische Rollstühle: Ein elektrischer Rollstuhl fährt in der Regel zwischen sechs und 15 Kilometer professional Stunde. Zwar braucht der Nutzer oder die Nutzerin keinen speziellen Führerschein für den Rollstuhl, aber ab einer Geschwindigkeitsleitung von über sechs Kilometer die Stunde muss auch der E-Rollstuhl, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben sowie ein Kennzeichen, sagt der Unternehmenssprecher des ADAC.
Was passiert, wenn man sein Fahrzeug nicht Kfz-versichert?
Wird das geplante Gesetz umgesetzt, dann wird seine Verletzung nicht nur als eine Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. “Wer für sein Fahrzeug keine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, begeht eine Straftat”, sagt Schnaars. Im extremen Fall könnte das bedeuten, dass das Fahrzeug eingezogen wird und man eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommt, erklärt Claudia Frenz, Pressereferentin des Bund der Versicherten.
Was sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zum geplanten Gesetz?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich klar gegen das neue Gesetz ausgesprochen. Er hält es für unnötig, da die betroffenen Fahrzeuge für gewöhnlich ausreichend durch eine allgemeine Haftpflichtversicherung abgesichert seien.
“Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kfz-Versicherung und einer Haftpflichtversicherung?
Eine Kfz-Versicherung ist eine Versicherung, die jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin abschließen muss, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Ohne die Kfz-Versicherung wird ein Fahrzeug nicht zugelassen und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend und wird privat abgeschlossen.
mk