Ob Oberteuringen, Kehlen, Lindau oder darüber hinaus: Zahllose Menschen in der Bodenseeregion sind von den Wassermassen betroffen gewesen, die in den vergangenen Wochen vom Himmel kamen. Wer Glück hat, ist versichert. Doch beim Umgang mit Versicherungen für Haus und Auto gibt es einiges zu beachten.
Wer einen Wasserschaden hat, sollte sich so schnell wie möglich an den Versicherer wenden – und zwar telefonisch, sagt Peter Grieble, Experte für Versicherungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Was im Telefonat besprochen wurde, auch im Hinblick auf die weiteren Schritte und die Dokumentation, sollte der oder die Versicherte der Versicherung in einer Mail nochmals zusammenfassen. So herrscht für beide Parteien Klarheit über das weitere Vorgehen.
Schnelles Geld von der Versicherung
Als nächsten Schritt schicken Versicherungen häufig sogenannte Regulierer, so Grieble. „Regelmäßig erwecken sie den Anschein, dass sie Gutachter sind“, sagt der Experte. Doch während ein Gutachter Schäden unabhängig untersucht, tritt ein Regulierer im Interesse der Versicherung auf. „Das muss nicht schlecht sein“, erklärt Grieble, man müsse sich nur vergegenwärtigen, dass diese Individual nicht unabhängig ist – und fragt am besten nach, was seine Funktion ist.
Es kann sein, dass Regulierer eine schnelle und einfache Regulierung vorschlagen, etwa ein Scheck über 3000 Euro. „Das kann großzügig sein, aber auch sein, dass es nicht reicht“, erklärt Grieble und ergänzt: „Wir raten zur Vorsicht.“ Additionally: nicht gleich unterschreiben und sich lieber einen Kostenvoranschlag von Handwerkern vorlegen lassen. Häufig lassen sich laut Grieble die Kosten auch noch gar nicht richtig abschätzen, wenn etwa nicht feststeht, wie viele Tage das Trocknungsgerät noch laufen muss.
Fotos und Movies machen
Strittig ist Grieble zufolge, ob Versicherungen bei Grundwasserschäden zahlen – wenn additionally ein hoher Grundwasserpegel verantwortlich ist für den Schaden und nicht etwa Wasser, das von außen das Grundstück überschwemmt. Hier dienen Fotos und Movies als Beweise, die Verbraucher der Versicherung vorlegen können.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Eigentümer die Schäden selbst zahlen müssen, ist in Bayern höher als im Südwesten. Denn im Südwesten haben nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 94 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung; in Bayern sind es gerade einmal 45 Prozent.
Wie Mieter und Vermieter Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
Wer selbst zahlen muss, sollte wissen: Einige der anfallenden Kosten können zumindest einen Steuervorteil mit sich bringen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. Hinterlässt ein Hochwasser Schäden an einem vermieteten Haus, müssen grundsätzlich Vermieter beziehungsweise Eigentümer dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten können diese aber als Werbungskosten geltend machen. Außerdem können Verbraucher Kosten für die Wiederbeschaffung existenzieller Hausratsgegenstände als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben.
Und wenn es zu Schäden am Auto kommt? Eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung deckt sie in der Regel ab. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz bereits enthalten. Wer allerdings nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Wird ein Auto von einer Flut weggeschwemmt und zerstört, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert wird aber laut GDV von der Erstattungssumme abgezogen. Ist das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.
Bei Fragen rund um die Versicherung können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden unter 0711/669110 oder per Mail an [email protected].
Fragen rund um Sanierung und Heizungstausch nach Hochwasserschäden beantworten die Energiefachleute der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800/809802400 vereinbart werden.