Pensionist:innen steht es grundsätzlich frei, neben dem Bezug einer regulären Alterspension einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (ab Jänner 2024 schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen auf das Regelpensionsalter der Männer bis 2033) können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, müssen aber weiterhin Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.