Wohnungsbrand, Einbruch oder Wasserrohrbruch – solche unvorhergesehenen und unerfreulichen Zwischenfälle belasten nicht nur unsere Nerven, sondern oft auch unseren Geldbeutel. Um sich vor finanziellen Folgen solcher Ereignisse zu schützen, haben zahlreiche Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen in Deutschland eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Dabei ist diese Versicherungen keineswegs billig. Aber lässt sich die Hausratsversicherung von der Steuer absetzen? Hier erfährst du, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wo du die Kosten eintragen kannst.
Kann man die Hausratsversicherung steuerlich absetzen?
Wer seine Steuererklärung ausfüllt, kommt irgendwann an den Punkt, an dem man sich fragt, ob man die Beiträge zur Hausratsversicherung von der Steuer absetzen kann. Die Antwort auf diese Frage wird dir mit Sicherheit nicht gefallen. Denn wie die Zurich Versicherung berichtet, ist eine Hausratsversicherung nicht pauschal absetzbar.
Denn das Steuerrecht setzt die Hausratversicherung mit einer sogenannten Kasko-Versicherung gleich. Diese ersetzt dir im Schadensfall die Kosten und sichert damit dein Vermögen ab, jedoch handelt sich in den Augen des Gesetzgebers nicht um eine langfristige finanzielle Belastung für die Zukunft. Eben aus diesem Grund wird die Hausratsversicherung nicht zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt. Doch wie immer im Leben gibt es auch wieder die eine oder andere Ausnahmeregelung.
Räume, die für die Arbeit genutzt werden, sind steuerlich absetzbar
Laut der Zurich Versicherung können Personen die Kosten der Hausratsversicherung anteilig steuerlich geltend machen, wenn du selbstständig bist und ein eigenes Arbeitszimmer hast oder das separate Zimmer benötigst, dass du es als angestellter Heimatarbeiter mindestens zu 90 Prozent nutzt. Die Kosten können aber auch dann abgesetzt werden, wenn du dem Finanzamt nachweisen kannst, dass du einen eigenen Arbeitsplatz zu Hause benötigst, um bestimmte Dinge für den Job vor- oder nachzubereiten.
Die Kosten für deine Hausratsversicherung kann du ebenfalls bei der Steuererklärung angeben, wenn du andere Räume deiner Wohnung oder deines Hauses betrieblich nutzen. In diesem besonderen Fall kannst du die Beiträge dann als Betriebsausgaben anteilig von den Einnahmen deines Unternehmens abziehen.
Wie hoch ist der Anteil der Hausratversicherung, der steuerlich absetzbar ist?
Wie viel du von den Kosten deiner Hausratversicherung steuerlich absetzen kannst, richtet sich nach dem Verhältnis deines Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche. Dabei gilt: Je größer der Anteil deines Arbeitszimmers, desto mehr kannst du von der Hausratversicherung absetzen. Klingt ziemlich abstrakt, oder?
Zum besserem Verständnis hier ein Beispiel: Laura lebt mit ihrer Familie in einer 120 Quadratmeter großen Wohnung. Von dieser Fläche nutzt sie 20 Quadratmeter als Arbeitszimmer. Dies entspricht einem Anteil von 16,67 Prozent der Wohnfläche. Somit kann Laura 16,67 Prozent ihrer Hausratversicherungskosten steuerlich geltend machen.
Hier gibst du die Hausratsversicherung in der Steuer an
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Kosten für die Hausratsversicherung anteilig in Anlage N unter dem Punkt Werbungskosten angeben, so die Zurich Versicherung. Beim Antragen solltest du ganz besonders darauf achten, dass du zuvor auch den korrekten Betrag ermittelst hast. Damit dir hier kein Fehler unterläuft, kannst du folgenden Rechenweg anwenden: Gehen wir beispielhaft davon aus, dass du in einer Wohnung oder in einem Haus von 100 Quadratmeter wohnst. Wenn dein Arbeitszimmer nun 20 Quadratmeter groß ist, kannst du 20 Prozent der jährlichen Beiträge deiner Hausratsversicherung von der Steuer absetzen.