Die Katze jagt einer Maus hinterher und zerstört dabei das Blumenbeet der Nachbarin oder der Hund rennt auf die Straße und bringt einen Radfahrer zu Fall. In solchen Fällen muss der Heimtierhalter für den Schaden aufkommen. Doch nicht alle Heimtiere brauchen hierfür eine additional Versicherung.
Bremen – „Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833) geregelt. Demnach ist der Tierhalter dazu verpflichtet, für jeglichen durch das Heimtier entstandenen Schaden aufzukommen“, wird Michael Rohrmann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale in Niedersachen, in einer Pressemitteilung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH).
Schäden durch Haustiere: Wann eine Versicherung ratsam ist
Unter anderem fallen darunter das Übernehmen von Reparaturkosten, etwa wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder Schmerzensgeld – wenn der Hund beispielsweise um die Beine des Postboten läuft, dieser dadurch stürzt und sich das Bein bricht. „Während Kleintiere durch die non-public Haftpflichtversicherung geschützt sind, ist für Hunde der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig“, erklärt der IVH.
Kleintiere sind alle Tiere bis zur Größe einer Katze, zum Beispiel Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche. Die non-public Haftpflichtversicherung greift bei diesen Tieren auch, wenn der Schaden außerhalb der eigenen vier Wände verursacht wurde, etwa bei einer Freigänger-Katze. „Vorausgesetzt natürlich, dass der Tierhalter eine Privathaftpflichtversicherung auch abgeschlossen hat“, so Rohrmann.
Non-public Haftpflichtversicherung reicht bei Katzen und Kleintieren
Bei exotischen Tieren wie Schlagen oder Spinnen ist es etwas komplizierter. „Bei diesen Tieren sollte der Tierfreund einen Blick ins Kleingedruckte seiner Versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solcher Tiere mitversichert“, berichtet der Versicherungsexperte.
Bei einem Hund reicht die non-public Haftpflichtversicherung unabhängig von der Größe nicht. „Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist ratsam, in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben“, betont der IVH. Doch auch ohne Zwang sei eine Hundehalterhaftpflicht aus Sicht des Versicherungsexperten ein absolutes Muss für jeden Hundehalter. Zum einen weil die Schäden sehr teuer werden können, und zum anderen weil der Halter eventuell selbst dann für den Hund haftet, wenn ihm kein Verschulden nachzuweisen ist.
Gesetzliche Regelung
Alle Hundehalter in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind gesetzlich verpflichtet, eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde versichert werden, wenn sie eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder sie schwerer als 20 Kilogramm sind. Einzige Ausnahme bei den Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Die Einstufung der Hunde ist jedoch von Land zu Land verschieden.
Quelle: IVH
Die Beitragshöhe der Hundehaftpflicht ist laut IVH abhängig von den angebotenen Leistungen: Ab 52 bis 150 Euro Jahresbeitrag kann der Versicherungsschutz für den Hund kosten. „Hundehaftpflichtversicherungen welche die Mindestkriterien abdecken gibt es schon ab 52 Euro im Jahr. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kann additionally sparen und trotzdem auf guten Schutz achten“, empfiehlt Rohrmann. „Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen allerdings häufig mehr zahlen und bekommen auch längst nicht jeden Tarif für ihren Hund.“
Doch was sollte die Hundehaftplicht alles abdecken? „Die Höhe der Versicherungssumme der Hundehaftpflichtversicherung sollte mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden betragen“, so Rohrmann. Für Vermögensschäden empfiehlt der Experte eine Deckung von mindestens 50.000 Euro.
Sorgt der Vierbeiner für Schäden in einer Mietwohnung wie etwa Kratzer im Boden, kommt auch hier der Halter für den Schaden auf. „Die Absicherung von Mietschäden gehört zum Grundschutz. Diese sollten bis mindestens 300.000 Euro versichert sein“, erklärt Rohrmann.
Hundehaftpflicht: Was die Versicherung alles abdecken sollte
Halter von Rüden sollten darauf achten, dass sie durch die Hundehaftpflicht auch für den Fall versichert sind, wenn das Tier ein anderes Tier schwängert. Für Halter von Hündinnen empfiehlt es sich zu überprüfen, ob ihre Police auch einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Für Halter, die mit ihrem Hund verreisen, sollte der Versicherungsschutz auch im Ausland gelten. Obacht gilt, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist: „Bei vielen Versicherungen gelten die Leistungen innerhalb der EU unbegrenzt. Ein weltweiter Schutz ist allerdings oft auf eine Aufenthaltsdauer für ein, drei oder fünf Jahre begrenzt“, so Rohrmann.
Weiter nützliche Tipps für Tierhalter, zum Beispiel welche Kleintiere glücklicher mit Artgenossen sind, finden Sie in unserem Ratgeber-Ressort.